Mithilfe des Aufmaßes ist es möglich, die Kosten für erbrachte Bauleistungen zu bestimmen. Das Aufmaß besteht meist aus verschiedenen Dokumenten, die der Bauträger ausstellt und regelmäßig mit dem Bauherren abstimmen sollte. Wichtig ist, dass der Bauherr alle geplanten Maßnahmen genehmigt und rechtzeitig eine Vorstellung über die zu erwartenden Gesamtkosten erhält. Inzwischen verarbeiten Bauunternehmen das Aufmaß meistens digital, was zu technischen Erleichterungen führt. Außerdem ist es so möglich, die ermittelten Werten mit allen Beteiligten zu besprechen und jederzeit Zugriff darauf zu erhalten.
Definition Aufmaß
Unter dem Aufmaß versteht man die Grundlage für die Abrechnung von Bauleistungen undGewerken. Das Aufmaß besteht aus einer Kombination aus Zeichnungen, Rechnungen und Erklärungen, die die tatsächlich erbrachte Bauleistung abbilden. Diese Dokumente stellen die Grundlage für die Endabrechnung dar. Wer das Aufmaß unterzeichnet, segnet es als Urkunde ab. Dies bedeutet auch, dass falsche Angaben empfindliche Konsequenzen haben. Voraussetzung für die Bezahlung des Bauträgers oder des einzelnen Handwerkers ist also, dass die Leistung gemäß der Zeichnungen aus dem Aufmaß durchgeführt wurde.
Falls während der Bauarbeiten Änderungen erforderlich waren, sollte man diese vermerken. Die rechtlichen Grundlagen für das Aufmaß finden sich in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sowie in den DIN-Vorschriften DIN 18300 bis DIN 18459. Außerdem ist die VOB/C relevant. Wer zusätzlich eine Software nutzen will, sollte auch die Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (REB) beachten.
Aufmaß-Anforderungen
Zunächst einmal ist es essenziell, dass das Aufmaß klar aufgebaut ist, die korrekte Form aufweist, wirtschaftlich ist, sich leicht prüfen lässt und selbst Ansprüchen höchster Genauigkeit genügt. Sogar Laien sollten in der Lage sein, die Aufmaßzeichnung und die dazugehörigen Erklärungen problemlos nachzuvollziehen. Um das Aufmaß korrekt zu ermitteln, sollte man es nach jeder Teilleistung dem Auftraggeber für den entsprechenden Bauabschnitt vorlegen. So ist es möglich, Missverständnisse oder unerwartete Rechnungsposten zu vermeiden.
Bauträger und Bauunternehmen sollten am besten immer das gleiche Muster verwenden, damit einzelne Bauabschnitte leicht verglichen werden können. Dieses dürfen sie nachträglich nicht mehr verändern, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall vor. Besonders streng sind die Anforderungen an Abrechnungszeichnungen. Diese müssen eindeutig mit Positionsnummern und allen relevanten Maßen gekennzeichnet werden. Weitere Details um das Aufmaß wie etwa die Ausstellung, die Form, die Rechenmethoden, die Kombination mit EDV-Verfahren oder das Datum für die Schlussrechnung sollte der Auftraggeber rechtzeitig mit dem Bauträger oder Bauunternehmen klären.
Die Bedeutung eines genauen Aufmaßes
Das Aufmaß muss man korrekt und vor allem genau nehmen. Dies bedeutet, dass neben Vermessungen weitere Maßnahmen erforderlich sind. Mathematische Näherungsverfahren, Formeln und Rechenvorschriften, mit denen sich Architekten und Handwerker auskennen, kommen dabei zum Einsatz. Auch die Regelungen für die elektronische Bauabrechnung helfen dabei, das Aufmaß detailliert zu erfassen.
Bauherren sollten auf einem detaillierten Aufmaß bestehen, um sicherzugehen, dass sie nur für geleistete Arbeit bezahlen. Darüber hinaus lassen sich mit einem auf den Millimeter genauen Aufmaß Fehler und später anfallende Renovierungsarbeiten vermeiden. Mögliche Schwachstellen und Kostenfallen kann man so ebenfalls frühzeitig erkennen.
Aufmaßerstellung für neue und bestehende Objekte
Bei neuen Objekten ist es wichtig, von Anfang an das Aufmaß im Hinterkopf zu haben, da es für die Kosten entscheidend ist. Für das Aufmaß ist es möglich, das fertige Objekt auszumessen und daraus die Rechnungen zu erstellen. Alternativ gibt es die Option, schon vor Baubeginn mithilfe der Baubeschreibung den Umfang an notwendigen Leistungen, den Materialverbrauch und die erwartete Arbeitszeit festzulegen und so die Kosten zu bestimmen. Das Aufmaß nehmen normalerweise Experten. Der Architekt gibt mit seinen Plänen eine erste Grundlage und der Bauunternehmer führt die Pläne weiter aus. Dies kann in Form des örtlichen Aufmaßes geschehen. Dabei trägt man vor Ort auf der Baustelle je nach Fortschritt des Baus alle abgeschlossenen Bauleistungen in die Dokumente zum Aufmaß ein. Dies ermöglicht eine Abrechnung von Teilleistungen. Alternativ ist auch ein zeichnerisches Aufmaß üblich.
Bei bereits bestehenden Objekten existieren die benötigten Angaben wie etwa die genauen Maße, die Anzahl der Fenster und Türen und eventuelle Sonderleistungen normalerweise bereits. Wenn hier Änderungen vorgenommen sollen, dient das Aufmaß ebenfalls zur Berechnung der Leistungen. Dabei helfen die alten Pläne, da man mit ihnen nicht mehr alles neu vermessen muss. Darüber hinaus kann das bestehende Aufmaß eine hilfreiche Zahl zur Orientierung sein, beispielsweise um sich eine Vorstellung vom Wert der Immobilie oder von den Kosten bevorstehender Bauarbeiten zu machen.
Aufmaß, Abrechnung und Digitalisierung
Inzwischen ist es gang und gäbe, das Aufmaß von Immobilien mithilfe einer Computersoftware zu ermitteln. Wenn der Architekt kompatible Daten zur Verfügung stellt, kann man diese direkt in das Programm eingeben. Alternativ ist es möglich, die Bauzeichnungen einzuscannen und zu übertragen. Die verschiedenen Programme bieten die Möglichkeit, Ausnahmen bei der Massenberechnung wie Fenster und Türen gesondert einzutragen. So ist kein gesondertes gezeichnetes Aufmaß mehr nötig.
Die Daten kann man auch in einer Cloud speichern und so allen, die am Bau beteiligt sind, zur Verfügung stellen. Die Digitalisierung hat den Vorteil, dass sich das Aufmaß so auch von verschiedenen Endgeräten aus abrufen lässt. Es ist dadurch flexibel auf der Baustelle nutzbar und man kann es auch später, etwa bei der Rechnungserstellung, unkompliziert konsultieren. Viele Kalkulationsprogramme wie beispielsweise nextbau enthalten bereits Möglichkeiten für die elektronische Bauabrechnung.